Übernimmt meine Krankenkasse die Behandlungskosten ?

Gesundheitsleistungen über die Grundversorgung hinaus.

Meine  Leistungen  orientieren sich  an den gesundheitlichen Bedürfnissen der Patienten und den daraus resultierenden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit. Erfahrungsgemäß erstatten die Krankenkassen diese Leistungen nicht, beziehungsweise nicht in vollem umfang.

Private Kassenabrechnung ist möglich,

Womit muss ich Rechnen ?

  • Ersttermin ca. 80 €
  • Folgetermine je nach Zeitaufwand ca. 45 – 84 €
  • Infusionstherapie ab 60 €.
  • Die Preise sind bei der Onlinebuchung aufgelistet.

 

Ich bemühe mich neben einer optimalen Behandlung auch um korrekte Abrechnungs- und Erstattungsverhältnisse. Diese Hinweise sollen der Vermeidung späterer Kostenerstattungsprobleme dienen.

Die Abrechnung aller Behandlungsmethoden erfolgt auf der Grundlage des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker)  unter Beachtung der aktuellen Empfehlung für analoge Bewertung und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage.

Da derzeit für viele, teilweise neue/oder sehr zeitaufwendige Leistungen eine Gebührenziffer nach GebüH nicht zur Verfügung stehen, müssen analoge Bewertungen zum Ansatz gebracht werden. Erfahrungsgemäß ist die Erstattung der hierdurch entstehenden Honorarforderungen durch die Privaten Krankenversicherungen und/oder Beihilfestellen nicht immer problemlos gewährleistet. Dieses gilt ebenfalls aufgrund der ganzheitsmedizinischen Ausrichtung in Diagnose und Therapie mit einer Kombination von innovativen und klassischen Naturheilverfahren und Erfahrungsheilkunde, für daraus resultierende Leistungen und Leistungskombinationen. Dadurch kann für den Patienten ein nicht erstattungsfähiger Kostenanteil verbleiben.

Zusätzlich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich in einzelnen Fällen auch Diagnose- und Behandlungsverfahren befürworte, für die keine Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung/Beihilfe besteht.